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Verpflichtung zur Anwendung der Quellensteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 30.12.2025) hat ab dem 01.05.2026 die Verpflichtung zur Einbehaltung einer Quellensteuer (Abzugssteuer) auf Provisionen eingeführt, die von Reisebüros und Reiseveranstaltern erzielt werden.
 
Diese gesetzliche Regelung betrifft ausschließlich Agenturen, die über eine operative Niederlassung in Italien verfügen und über diese Provisionen für Buchungen an uns fakturieren.
 
Hinsichtlich der Steuersätze hat die Agentur – abhängig von der jeweiligen Tätigkeitssituation – folgende Prozentsätze anzuwenden:
 
  • Quellensteuer in Höhe von 23 % auf 50 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage der Provision für Agenturen, die keine angestellten Mitarbeiter oder externe Mitarbeiter beschäftigen;
  • Quellensteuer in Höhe von 23 % auf 20 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage der Provision für Agenturen, die angeben, dauerhaft angestellte Mitarbeiter oder externe Mitarbeiter zu beschäftigen.
 
Um den reduzierten Satz von 20 % in Anspruch nehmen zu können, muss die Agentur eine entsprechende jährliche Erklärung beim Auftraggeber einreichen.
Diese Erklärung gilt nur für das jeweilige Jahr und muss in den Folgejahren erneuert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
 
Sofern Sie über eine operative Niederlassung in Italien verfügen, bitten wir Sie, die Anlage A – das Standardformular für Agenturen mit Sitz in Italien – herunterzuladen, auszufüllen, zu unterzeichnen und an uns zurückzusenden.
Sofern Sie weder über einen steuerlichen noch über einen operativen Sitz in Italien verfügen, bitten wir Sie hingegen, die Anlage B – „Declaration of Residence Outside Italy“ – herunterzuladen, auszufüllen, zu unterzeichnen und an uns zurückzusenden.
 
In unserer Eigenschaft als Ihr Steuersubstitut (Abzugsverpflichteter) bitten wir Sie, uns das jeweils zutreffende Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zuzusenden.
 
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen, 
Abteilung Rechnungswesen ADLER Spa Resorts & Retreats
 
 

Anlage A - Für italienische Agenturen

Anlage B - Declaration of residence outside Italy